Zugang und Inanspruchnahme in den Niederlanden
Welchen Anspruchsnachweis muss ich beim Arzt vorzeigen? Wo kann ich diesen beantragen? Wohin wende ich mich, um Leistungen zu erhalten?
Zugang und Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in den Niederlanden sind abhängig von Ihrer individuellen Situation. Wählen Sie durch Klick.
Ich wohne in den Niederlanden und
- bin dort krankenversichert.
- bin in einem anderen EU-Staat versichert, habe mich jedoch aufgrund meines Wohnsitzes in den Niederlanden bei einem niederländischen Krankenversicherer eingeschrieben.
Ich wohne in einem anderen europäischen Mitgliedstaat und
Versicherungsnachweis und Zugang zu medizinischer Versorgung
Der Zugang und die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in den Niederlanden sind für die dort versicherten Bürger wie folgt geregelt:
Identifikation bei Inanspruchnahme medizinischer Versorgung in den Niederlanden
Im gesamten Gesundheitssektor gilt eine Identifikationspflicht. Neben der Vorlage der Versicherungskarte des Krankenversicherers muss sich jeder mit einem gültigen Pass, dem Reisepass oder der niederländischen Identifikationskarte ausweisen.
Der Leistungserbringer kontrolliert online anhand dieser Daten den bestehenden Krankenversicherungsschutz.
In vielen Krankenhäusern müssen Versicherte vor der ersten Konsultation einen Patientenpass anfertigen lassen. Auf diesem Patientenpass stehen die Patientennummer, einige persönliche Daten und ein Foto (das beim Empfang des Krankenhauses gemacht wird, wenn der Versicherte dem zustimmt.
Zugang zu medizinischer Versorgung
Der Versicherte sucht grundsätzlich als ersten Kontakt für die medizinische Versorgung (s)einen Hausarzt auf. Dieser steuert die weitere medizinische Versorgung.
Die Hausarztpraxis ist abends, in der Nacht, am Wochenende und an Festtagen geschlossen. Die Versicherten können sich während dieser Zeit an ein regionales ambulantes Notfallzentrum wenden.
Überweisung zur fachärztlichen Versorgung
Ist die Behandlung eines weiteren Facharztes erforderlich, so kann der behandelnde Arzt eine Überweisung zur ambulanten (fachärztlichen) Behandlung oder eine Einweisung zur stationären Versorgung ausstellen.
Inanspruchnahme stationärer Versorgung in einem niederländischen Krankenhaus
Wenn Ihr behandelnder Facharzt einen Krankenhausaufenthalt für notwendig hält, überweist er Sie zur (Zentralen) Patientenaufnahme. Dort wird Ihre Ihr stationärer Aufenthalt geplant. Für eine Sofortaufnahme überweist der Hausarzt Sie in die Notaufnahme des Krankenhauses (SEH), in der dann die Aufnahme abwickelt wird. Der Facharzt regelt eine eventuelle Notaufnahme selbst.
Neben der Versichertenkarte legitimiert sich der Versicherte durch seinen Reisepass, Führerschein oder Personalausweis.
Die Kosten der stationären Behandlung werden mit dem noch offenstehenden Selbstbehalt verrechnet.
Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln und Inanspruchnahme
Für Arznei- und Verbandmitteln muss der behandelnde Arzt immer ein Rezept ausstellen. Das Rezept für Arzneimittel wird direkt zur Apotheke geschickt.
Mit dem Rezept für Verbandmittel sollen Versicherte sich vorzugsweise an einen Vertragspartner wenden. Für die Abgabe durch einen nicht-Vertragspartner muss im Voraus eine Genehmigung eingeholt werden.
Für Heilmittel ist kein Rezept notwendig. Versicherte können direkt zu einem Heilpraktiker/Therapeuten Ihrer Wahl gehen.
Versorgung und Inanspruchnahme von Hilfsmitteln
Verschreibt der Arzt ein Hilfsmittel, so ist es in der Regel nicht notwendig vor der Anschaffung, Verleihung, Anpassung, Reparatur oder dem Ersatz eine Genehmigung des Krankenversicherers einzuholen. Die Vertragspartner für Hilfsmittel wissen anhand des Krankenversicherers, ob die Voraussetzung für die Gesundheitsleistung gegeben ist und regeln – sofern nötig – die Anfrage beim Versicherer.
Hilfsmittel werden meistens vom behandelnden Arzt verschrieben.
Eine Anfrage muss folgende Daten beinhalten:
- eine schriftliche, begründete Erläuterung des verschreibenden Arztes, aus der die medizinische Notwendigkeit hervorgeht, manchmal ergänzt um eine Empfehlung oder einen Bericht eines Ergotherapeuten;
- den Namen des Dienstleisters, der das Hilfsmittel liefert;
- eine Umschreibung des gewünschten Hilfsmittels;
- die Artikelnummer des Z-index oder des GPH-codes. Diese Daten erhalten sie vom jeweiligen Dienstleister;
- und eine Angabe aus der hervorgeht, über welchen Zeitraum Sie das Hilfsmittel voraussichtlich benötigen.
Wird ein Hilfsmittel bei einem Dienstleister erworben, der kein Vertragspartner ist, so ist vorab vom Krankenversicherer eine Genehmigung einzuholen. Oftmals muss eine solche Anfrage neben den oben genannten Informationen auch ein Angebot oder Preisangaben enthalten.
Umfang der Leistungen und Vergütung
Die Leistungen, die im Leistungskatalog der Versicherung enthalten sind, rechnet der Leistungserbringer mit dem Krankenversicherer ab. Der Krankenversicherer übernimmt zunächst die gesamten Kosten und schickt dem Versicherten eine Rechnung über den ggf. noch offenstehenden Selbstbehalt. Versicherte können sich beim jeweiligen Leistungserbringer eine Rechnung über einen ggf. gezahlten Eigenanteil an Gesundheitsleistungen geben lassen.
Anspruchsnachweise in der EU
Sie sind in den Niederlanden versichert und möchten wissen, wie Sie in anderen europäischen Mitgliedstaaten Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen können?
Hier erfahren Sie mehr über die erforderlichen Anspruchsnachweise im EU-Ausland.
Zugang und Inanspruchnahme bei Gesundheitsleistungen in den Niederlanden für Gäste aus Europa
Die nachstehenden Informationen gelten für Personen, die in einem anderen EU-Staat als den Niederlanden krankenversichert und wohnhaft sind.
Nicht-geplante Behandlungen, die nicht bis zur Rückkehr ins Heimatland warten können:
…mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte können Sie sich direkt an einen Leistungserbringer (Arzt oder Krankenhaus) wenden. Der Dienstleister rechnet direkt mit dem Versicherer Zilveren Kruis Achmea ab. Zu diesem Zweck wird der Leistungserbringer eine Kopie Ihrer Versichertenkarte machen. In manchen Fällen kommt es vor, dass der Leistungserbringer die EHIC nicht akzeptiert. In diesem Fall können Sie die Originalbelege mit einer Kopie Ihrer Versichertenkarte bei Zilveren Kruis Achmea einreichen.
Mehr wissen zur Erstattung
Nutzen Sie dafür das Erstattungsformular, das auf der Website von Zilveren Kruis Achmea heruntergeladen werden kann.
Das vollständig ausgefüllte Formular schicken Sie bitte an:
Zilveren Kruis Achmea
Groep Buitenlands Recht
Postbus 650
7300 AR Apeldoorn
Telefonnummer +31 (0) 33 445 68 70
E-Mail: gbr@achmea.nl
Weitere Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte.
Geplante Behandlungen:
… mit dem Auslandskrankenschein
Mit dem Auslandskrankenschein können Sie sich direkt an einen Leistungserbringer (Arzt oder Krankenhaus) wenden. Der Dienstleister rechnet dann direkt mit dem Versicherer Zilveren Kruis Achmea ab. In manchen Fällen kommt es vor, dass der Leistungserbringer den Auslandskrankenschein nicht akzeptiert. In diesem Fall können Sie die Originalbelege mit dem Auslandskrankenschein bei Zilveren Kruis Achmea einreichen.
Mehr wissen zur Erstattung
Nutzen Sie dafür das Erstattungsformular, das auf der Website von Zilveren Kruis Achmea heruntergeladen werden kann.
Das vollständig ausgefüllte Formular schicken Sie bitte an:
Zilveren Kruis Achmea
Groep Buitenlands Recht
Postbus 650
7300 AR Apeldoorn
Telefonnummer +31 (0) 33 445 68 70
E-Mail: gbr@achmea.nl
Der Auslandskrankenschein gilt nur bei medizinischer Notversorgung. Die Behandlung kann nicht warten bis der Versicherte ins eigene Land zurückgekehrt ist.
Weitere Informationen zum Auslandskrankenschein.
… mit der Genehmigung des Krankenversicherers (E 112 bzw. S2)
Für eine geplante Behandlung in den Niederlanden benötigen Sie eine Genehmigung Ihres Krankenversicherers. In diesem Fall erhalten Sie das Formular E112 oder S2. Mit diesem Formular können Sie sich direkt an einen niederländischen Leistungserbringer wenden. Der Leistungserbringer rechnet direkt mit dem niederländischen Versicherer Zilveren Kruis Achmea ab. Die Leistung muss allerdings im gesetzlichen Leistungskatalog gemäß dem niederländischen Zorgverzekeringswet (Krankenversicherungsgesetz) oder dem Wlz (Gesetz über Langzeitpflege) enthalten sein.
Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung mit Zustimmung des Krankenversicherers.
…ohne Genehmigung des Krankenversicherers
Sofern europäische Versicherte ohne Genehmigung Ihres Krankenversicherers Leistungen in Anspruch nehmen möchten, tragen sie die Kosten selbst. Die Höhe der Tarife kann bei den einzelnen Leistungserbringern sehr unterschiedlich sein. Für manche Leistungen hat die Nederlandse Zorgautoriteit (Niederländische Gesundheitsagentur) einen Maximalbetrag festgelegt, andere Tarife/Leistungen sind hingegen völlig frei.
…mit der eGCi (nur für NRW)
In den Grenzregionen NRW/Niederlande wurden Lösungen entwickelt, um die Versorgungssituation zu verbessern. Die AOK Rheinland/Hamburg auf deutscher Seite und CZ auf niederländischer Seite arbeiten eng zusammen, um ihren Versicherten, die im Grenzgebiet wohnen, die Möglichkeit zu bieten mit der egci bestimmte Leistungen im Nachbarland in Anspruch zu nehmen.