Leistungsvergütung in Deutschland
Die Krankenversicherer in Deutschland übernehmen grundsätzlich die Leistungen der medizinischen Versorgung- wie gesetzlich und satzungsmäßig geregelt. Bei bestimmten Gesundheitsleistungen wird der Versicherte ab dem 18. Lebensjahr kostenmäßig beteiligt.
Eine Übersicht der Eigenanteile und Zuzahlungen in Deutschland finden Sie hier.
Voraussetzung ist, das die/der Patient/in dem behandelnden Arzt einen gültigen Anspruchsnachweis für die Abrechnung vorlegt.
Versicherte eines anderen EU-Mitgliedsstaates (Betreute)
Die Regelungen zur Leistungsvergütung und ihre Voraussetzungen gelten in gleicher Weise für die Versicherten, die bei einem Krankenversicherer in einem EU-Mitgliedsstaat versichert sind und während ihres Aufenthaltes in Deutschland von einem deutschen Krankenversicherer im Auftrag betreut werden.
Mehr zu den Anspruchsausweisen in Deutschland erfahren Sie hier.
Privatärztliche Leistungen und Mehrleistungen im Krankenhaus
Es kann vorkommen, dass Ihnen privatärztliche Leistungen eines Arztes oder Mehrleistungen im Krankenhaus angeboten werden und Sie diese in Anspruch nehmen möchten. Diese Leistungen dürfen grundsätzlich nicht mit den (gesetzlichen) Krankenversicherern abgerechnet werden.
Sie erhalten als (privatärztlich behandelte/r) Patient/in eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.
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