Eigenes Risiko, Eigenanteil und Zuzahlungen bei Gesundheitsleistungen in den Niederlanden

Versicherte in den Niederlanden werden über verschiedene Wege an den Kosten für Gesundheitsleistungen beteiligt:

Eigenes Risiko

Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs muss jeder Versicherte einen Pflichtanteil, das sogenannte eigen risico, für die Krankenversicherung zahlen. Diese Selbstbeteiligung kann freiwillig erhöht werden um 100 €, 200 €, 300 €, 400 € oder 500 €. Dafür bezahlt der Versicherte einen geringeren monatlichen Versicherungsbeitrag.
Die Selbstbeteiligung gilt für jegliche Leistungen aus der Basisversicherung mit Ausnahme von:

  • Leistungen beim Hausarzt (inklusive in der hausärztlichen Notfallambulanz)
  • Geburtshilfe und Mütterfürsorge
  • Leistungen bei chronischen Krankheiten: Diabetes mellitus Typ 2, COPD (Chronic Obstructive Pulmonary Disease bzw. chronisch obstruktive Lungenerkrankung) und HKL (Herz-Kreislauf-Erkrankung)
  • Reisekosten bei Organspenden
  • häusliche Pflegeleistungen (ab 2015).

Der Krankenversicherer kann bestimmte Leistungserbringer, Behandlungsprogramme, Arzneimittel und Hilfsmittel vom Eigenanteil ausschließen. Hilfsmittel in Leihgabe werden von den meisten Krankenversicherern vom Eigenanteil ausgeschlossen.

Eigenanteile Krankenversicherung

Neben dem Eigenen Risiko gilt für manche Leistungen auch ein Eigenanteil. Versicherte müssen einen Teil der Kosten selbst bezahlen. Dieser gilt zusätzlich zum Eigenen Risiko. Hierbei gibt es drei verschiedene Beträge:

  • Die Kosten für die Leistungen werden von der Basisversicherung gedeckt; der Versicherte muss pro Jahr einen Teil davon selbst bezahlen, (z. B. Krankentransport sitzend).
  • Die Kosten für die Leistungen werden von der Basisversicherung gedeckt; der Versicherte bezahlt jedoch pro Leistung einen bestimmten Anteil selbst, (z. B. Hörgeräte).
  • Die Kosten für die Leistungen werden von der Basisversicherung bis zu einem bestimmten maximalen Betrag pro Leistung gedeckt (z. B. diverse Hilfsmittel). Den Rest bezahlt der Versicherte selbst.

Verrechnung Eigenanteile und eigen risico

Ein Versicherter kann also bei bestimmten Leistungen sowohl eine Rechnung für einen Eigenanteil als auch für das eigen risico erhalten. Als erster wird der Eigenanteil von den Kosten abgezogen. Der Rest wird mit dem eventuell noch offenstehenden Eigenen Risiko verrechnet.

Kompensation für die Versicherungsprämie in den Niederlanden

Um der Belastung der monatlichen Versicherungsprämie für Versicherte mit niedrigem Einkommen entgegenzuwirken, bekommen diese einen sogenannten Versorgungszuschlag (zorgtoeslag) vom niederländischen Staat.

Eigenanteile bei Leistungen der Langzeitpflege (Wlz)

Für Leistungen die unter das Wlz (Wet langdurige zorg = Gesetz über Langzeitpflege) fallen, müssen Versicherte einen Eigenanteil leisten. Die Rechnung wird vom CAK gestellt. Die Höhe der Rechnung ist von folgenden fünf Faktoren abhängig:

  • Einkommen,
  • Vermögen,
  • Alter,
  • Haushalt (alleinstehend oder zusammenwohnend),
  • Notwendige Leistungen nach Indikation vom Centrum Indicatiestelling (CIZ) oder Gemeinde.

Die Übersicht der Zuzahlungen in den Niederlanden

Eigen risico und Zuzahlungen für Gesundheitsleistungen in den Niederlanden

Leistung eigenes Risiko Eigenanteil
Arzneimittel ja Für manche Arzneimittel gilt ein Eigenanteil. Die Höhe der Eigenbeteiligung richtet sich nach dem Medikament. Der gesamte Eigenanteil beträgt maximal 250 EUR pro Jahr.
Verbandmittel ja nein
Hilfsmittel ja Je nach Hilfsmittel fällt ein Eigenanteil an oder es gilt ein maximaler Erstattungsbetrag (siehe ergänzende Tabelle unten).
Heilmittel ja nein
Hausärztliche Versorgung nein nein
Fachärztliche ambulante Versorgung und stationäre Krankenhausbehandlung ja nein
Rehabilitation ja nein
Zahnmedizinische Versorgung ja Aus der Basisversicherung: 25 % bei einer völlig herausnehmbaren Vollprothese für Ober- und/oder Unterkiefer. Die zahnmedizinische Versorgung zählt grundsätzlich nicht zu den Leistungen der Basisversicherung. In dem Fall, dass eine besondere zahnmedizinische Leistung erforderlich ist, die über die Basisleistung hinausgeht, kann eine Kostenübernahme für diesen Teil geltend gemacht werden. Für eine herausnehmbare Prothese auf Implantate für den Unterkiefer zahlt der Versicherte einen Eigenanteil von 10%. Für eine herausnehmbare Prothese auf Implantate für den Oberkiefer beträgt der Eigenanteil 8%. Bei Zahnersatz aus einer Kombination von Implantaten mit einer Zahnprothese ohne Implantate zahlt der Versicherten einen Eigenanteil von 17%.
Krankentransport (sitzend) ja Eigenanteil 105 Euro pro Kalenderjahr (2020). Maximale Erstattung bei Nutzung des PKWs beträgt 0,32 Euro pro km.
Transport mit dem Krankenwagen ja nein
Versorgung mit Übernachtung/stationäre Aufnahme nach dem Wlz nein Einkommensabhängige Selbstbeteiligung über das CAK.
Versorgung zu Hause nach dem Wlz nein Einkommensabhängige Selbstbeteiligung über das CAK.
Geburtshilfe nein nein
Hebammenhilfe (nach der Geburt) nein im Krankenhaus oder im Geburtshaus, wenn der Krankenhausaufenthalt medizinisch nicht notwendig ist: 18 Euro pro Tag. Hilfe zu Hause: 4,50 Euro pro Stunde.
Ambulante Geburt in einem Geburtshaus ohne medizinische Indikation nein 362,31 EUR
Ambulante Geburt in einem Krankenhaus nein Der Eigenanteil variiert je nach Krankenhaus
Versorgung über die Zusatzversicherung nein Abhängig von den Versicherungskonditionen kann eine maximale Erstattungssumme oder ein Eigenanteil gelten. Dies ist bei den Krankenversicherern unterschiedlich geregelt.

Hilfsmittel: Eigenanteile und maximale Erstattung

Hilfsmittel Nutzungsdauer etc. Eigenanteil/Maximale Erstattung
Hörhilfe für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres Minimale Nutzungsdauer 5 Jahre. Eigenanteil: 25 % der Anschaffungskosten.
Perücke Minimale Nutzungsdauer 1 Jahr. Maximale Erstattung: 443,- Euro (2020).
(Semi-)orthopädische Schuhe für Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres Minimale Nutzungsdauer 12 Monate. Eigenanteil: 127,- Euro (2020).
(Semi-)orthopädische Schuhe für Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres Minimale Nutzungsdauer 6 Monate. Eigenanteil: 65,50 Euro (2020).
Kontaktlinsen Kostenübernahme durch die Basisversicherung unter bestimmten Voraussetzungen.

Eigenanteil: 59 Euro (2020) pro Linse mit einer Nutzungsdauer > 1 Jahr.

Eigenanteil: 117 Euro (2020), 117 Euro (2019) pro Kalenderjahr bei Linsen mit einer Nutzungsdauer < 1 Jahr.

Eigenanteil: 59 Euro (2020) pro Kalenderjahr bei der Korrektur eines Auges durch die Linse bei einer Nutzungsdauer < 1 Jahr.

Brillengläser und Filtergläser Kostenübernahme durch die Basisversicherung unter bestimmten Voraussetzungen. Eigenanteil: 59 Euro pro Glas bis maximal 117 Euro (2020) pro Kalenderjahr.
Ohrstücke für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres Eigenanteil: 25 % der Anschaffungskosten.
Tinnitus-Masker (Hörgerät zur Überlagerung des Tinnitus-Geräusches) für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres Eigenanteil: 25 % der Anschaffungskosten.
Allergeenfreie/Chromfreie Schuhe für Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres Minimale Nutzungsdauer 12 Monate. Eigenanteil: 127 Euro (2020).
Allergeenfreie/Chromfreie Schuhe für Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres Minimale Nutzungsdauer 6 Monate. Eigenanteil: 63,50 Euro (2020).