Fragen und Antworten aus der Praxis zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen von Bürgerinnen und Bürgern in den deutsch-niederländischen Grenzregionen.
Die Antwort ist oftmals von einer Vielzahl Faktoren abhängig, die hier nicht abschließend aufgenommen werden können. Deswegen sind die Antworten allgemein formuliert. Für den konkreten Einzelfall setzen Sie sich bitte mit Ihrem Krankenversicherer in Verbindung.
Die Antworten wurden mit größter Sorgfalt durch Fachleute der eHealth-Partner erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir keine Gewähr übernehmen. Aus den Informationen dieses Internetportals können keine Leistungs- oder Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Ich wohne in den Niederlanden und habe sowohl in den Niederlanden als auch im Ausland einen Arbeitgeber. Bin ich in den Niederlanden versichert?
Ihre Versicherung in den Niederlanden hängt davon ab, ob Sie hauptsächlich in den Niederlanden arbeiten. Die Beurteilung hierüber erfolgt durch die Sociale Verzekeringsbank (SVB). Damit Sie versichert werden können, benötigt der Krankenversicherer die Bescheinigung “toepasselijke wetgeving” (etwa: anwendbare Rechtsvorschrift) von der SVB.
Ich wohne in den Niederlanden und arbeite im Ausland. Wo bin ich versichert bzw. habe einen Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung?
Sie sind grundsätzlich in dem Land, in dem Sie arbeiten, krankenversichert. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob die entsprechende Anmeldung zum Krankenversicherer erfolgt ist. Möchten Sie Leistungen der Krankenversicherung in ihrem Wohnland erhalten und arbeiten in einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR, der Schweiz oder einem Vertragsland, dann beantragen Sie bei ihrem Krankenversicherer einen Vordruck E 106. Diesen Vordruck reichen Sie bei der CZ in den Niederlanden ein. Sie erhalten dann eine CZ-Vertragspolice für die Basisversicherung. Mit dieser Police werden Ihnen die Kosten für die in den Konditionen genannten Gesundheitsleistungen erstattet. Die Vertragspolice übernimmt die gleichen Kosten wie die niederländische Krankenversicherung. Die CZ ist der Krankenversicherer in den Niederlanden, der die Administration für die im Ausland versicherten Personen, die in den Niederlanden wohnen, durchführt.
Für welche Leistungen trage ich das „eigene Risiko“?
Das eigene Risiko gilt für alle Gesundheitsleistungen aus der Basisversicherung mit Ausnahme von:
• Versorgung durch den Hausarzt (auch der hausärztlichen Gemeinschaftspraxen außerhalb der üblichen Sprechzeiten),
• Geburtshilfe und Mütterfürsorge,
• Versorgung bei chronischen Erkrankungen: Diabetes mellitus Typ II, Chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen (COPD) und Kardiovaskuläres Risiko,
• Nachuntersuchungen bei Organspende,
• Häusliche Krankenhilfe.
Der Krankenversicherer kann bestimmte Dienstleister, Behandlungsprogramme, Arznei- und Hilfsmittel vom eigenen Risiko ausschließen. Hilfsmittel als Leihgabe werden von den meisten Krankenversicherern vom eigenen Risiko ausgeschlossen.
Ich wohne in den Niederlanden und beziehe eine Rente aus dem Ausland. Wo bin ich versichert bzw. habe einen Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung?
Sie sind grundsätzlich in dem Mitgliedsstaat, in dem Sie die Rentenbezüge erhalten, krankenversichert. Möchten Sie Leistungen der Krankenversicherung in Ihrem Wohnland erhalten, dann beantragen Sie den Vordruck E 121 bei Ihrem Krankenversicherer. Diesen Vordruck reichen Sie bei der CZ in den Niederlanden ein. Sie erhalten dann eine Vertragspolice für die Basisversicherung. Mit dieser Police werden Ihnen die Kosten für die in den Konditionen genannten Gesundheitsleitungen erstattet. Die Vertragspolice übernimmt die gleichen Kosten wie die niederländische Krankenversicherung. Sofern Sie keinen Vordruck E 121 vorlegen, sind Sie dazu verpflichtet in den Niederlanden eine Krankenversicherung abzuschließen. Dies muss innerhalb von vier Monaten geschehen. Die CZ ist der Krankenversicherer in den Niederlanden, der die Administration für die im Ausland versicherten Personen, die in den Niederlanden wohnen, durchführt.
Trage ich auch ein „eigenes Risiko“, wenn ich während meines Urlaubs im Ausland Gesundheitskosten verursache?
Gesundheitskosten die im Rahmen der EU-Verordnung, z. B. über die EHIC übernommen werden, werden nicht beim „eigenen Risiko“ berücksichtigt. Sofern Sie im Ausland Kosten für Gesundheitsleistungen übernommen haben und diese nach den Konditionen der Basisversicherung erstattet werden, können Eigenanteile anfallen. Dies gilt nur dann, wenn für jene Leistungen auch in den Niederlanden das „eigene Risiko“ gilt.
Manche Reiseversicherungen übernehmen die im Ausland entstandenen Kosten, die mit dem eigenen Risiko verrechnet wurden.
Gilt das gesetzlich bestimmte „eigene Risiko“ auch dann, wenn ich im Rahmen der CZ Vertragspolice Leistungen in Anspruch nehme?
Sofern Sie in den Niederlanden mit der CZ-Vertragspolice registriert sind und nehmen in Ihrem Wohnland Niederlande Leistungen in Anspruch, so werden die Gesundheitsleistungen der CZ in Rechnung gestellt. Es ist dann das „eigene Risiko“ für die entsprechenden Leistungen von Ihnen zu tragen. Nutzen Sie die medizinische Versorgung in Ihrem Versicherungsland in Deutschland, so werden diese Leistungen von Ihrem deutschen Krankenversicherer übernommen. Für die Berechnung des „eigenen Risikos“ in den Niederlanden werden diese Kosten nicht berücksichtigt.
Was ist der Unterschied zwischen dem eigenen Risiko und den Eigenbeteiligungen/Eigenanteilen?
Das eigene Risiko ist der Betrag, den der Versicherte selbst tragen muss, bevor Kosten erstattet werden können. Die Eigenanteile sind gesetzlich festgelegte Beträge, die z.B. für Arznei- oder Hilfsmittel anfallen. Die Eigenanteile werden von den Kosten für die Leistung abgezogen. Den Eigenanteil zahlt der Versicherte, die verbleibenden Kosten der Krankenversicherer in den Niederlanden bzw. wird dieser mit dem eventuell noch nicht ausgeschöpften „eigenen Risiko“ verrechnet.
Ich bin 18 Jahre alt geworden – Ab welchem Datum gilt das eigene Risiko für mich?
Das eigene Risiko gilt ab dem 1. des nächstfolgenden Monats nach Ihrem 18. Geburtstag. Wenn Sie z.B. am 15. August 18 Jahre alt werden, dann gilt das eigene Risiko ab dem 1.September. Werden Sie am 1. September volljährig, so tritt das eigene Risiko am 1. Oktober in Kraft. Für das Jahr, in dem Sie 18 werden berechnen wir das eigene Risiko anteilig anhand der Tage ab Ihrem 18. Geburtstag. Wenn Sie am 15. August Geburtstag haben, bleiben noch 138 Tage in diesem Jahr über. Das eigene Risiko in diesem Jahr (2019 waren dies 385 €) wird durch 365 geteilt und anschließend mit 138 multipliziert. Damit bleibt ein eigenes Risiko von 145,56 €. Die Information wie hoch Ihr eigenes Risiko in dem Jahr ist, in dem Sie 18 werden, finden Sie in Ihrer Police. Im Jahr 2019 ist es auf jeden Fall nicht höher als 385 €.
Wie muss ich mein „eigenes Risiko“ begleichen?
Es werden drei unterschiedliche Situationen zur Begleichung des „eigenen Risikos“ unterschieden:
1. Der Leistungserbringer schickt die Rechnung direkt an den Krankenversicherer. Dieser bezahlt den gesamten Betrag an den Leistungserbringer. Danach erhalten Sie von dem Krankenversicherer eine Rechnung über das eigene Risiko, das Sie noch zahlen müssen.
2. Der Leistungserbringer schickt Ihnen die Rechnung. Sie übernehmen zunächst die gesamten Kosten und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrem Krankenversicherer ein. Dieser beurteilt, welche Kosten Ihnen erstattet werden. Von dem zu erstattenden Betrag wird das eigene Risiko abgezogen. Der Rest des Betrags wird Ihnen überwiesen.
3. Der Leistungserbringer schickt Ihnen die Rechnung, die Sie unbezahlt an Ihren Krankenversicherer weiterleiten. Dieser zahlt dem Leistungserbringer die Kosten und stellt Ihnen das eigene Risiko in Rechnung.
Welchen Versicherungsschutz bietet die Reiseversicherung?
Eine Reiseversicherung deckt den Schaden während eines Auslandsaufenthalts ab. Sie unterscheidet mehrere separat abschließbare Module. Standardmodule sind:
• Reisegepäckversicherung,
• Medizinische Kosten,
• Rettungsdienst Notrufzentrale,
• Rücktransport (in die Niederlande).
Darüber hinaus gibt es extra Module für die Kosten durch gefährliche Sportarten, wie z. B. Skifahren.
Die Reiseversicherung bietet ergänzenden Versicherungsschutz zu der Basisversicherung und der Zusatzversicherung in den Niederlanden – insbesondere weil die medizinische Versorgung im Ausland meist teurer ist als in den Niederlanden. Bei der Reiseversicherung ist auf die vollständige Kostendeckung (Selbstkostenpreis) zu achten.
Beispielsweise übernimmt die Zusatzversicherung die Kosten für einen Rücktransport nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Reiseversicherung bietet hier umfängliche Deckung für einen Rücktransport in die Niederlande. Außerdem übernimmt die Reiseversicherung extra Kosten, die bei Unfall- oder unerwarteter Erkrankung entstehen, z. B. Kosten für Taxifahren, Eigenanteile/Selbstbeteiligung an medizinischer Versorgung und für eine Vielzahl unvorhersehbarer Kosten, wie z. B. bei Verlust von Gepäck und besondere Rettungskosten.
Reiseversicherung und Wintersport?
Fahren Sie in den Wintersport, dann achten Sie darauf, dass Ihre Reiseversicherung auch Versicherungsschutz für Wintersport umfasst, wie z. B.:
• Wintersport-Ambulanzflug zurück in die Niederlande,
• Weitreichende Deckung der Kosten bei Schaden an Ihrer Ski- oder Snowboardausrüstung,
• Kosten für die medizinische Versorgung als Folge von Sportunfällen.
Deckt die Reiseversicherung Geschäftsreisen ab?
Bei vielen Reiseversicherungen, die nicht auf die Dauer von einer oder mehreren Reisen beschränkt sind, besteht die Option ein extra Modul für Geschäftsreisen abzuschließen. Es handelt sich um eine Geschäftsreise, wenn Reisen erforderlich werden, um Geschäftsbeziehungen zu pflegen, eine Messe, Seminare oder Kongresse zu besuchen.
Was ist der Unterschied zwischen einer "kortlopende" und einer "doorlopende" Reiseversicherung?
Eine “kortlopende” oder auch “aflopende” Reiseversicherung wird auch als Tages-Reise-Krankenversicherung bezeichnet. Diese Reiseversicherung wird für die Dauer der Reise oder des Urlaubs abgeschlossen. Die Prämienzahlung ist einmalig. Wenn der Urlaub vorbei ist, endet auch der Versicherungsschutz der Reiseversicherung.
Eine “doorlopende” Reiseversicherung gilt für das ganze Jahr und bietet sich oft an, wenn mehrere Reisen pro Jahr anstehen. Die Prämie wird jährlich bezahlt.
Was sollte ich mit meinem Krankenversicherer regeln, bevor ich in Urlaub fahre?
Verreisen Sie innerhalb der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz oder Australien sowie (Nord-Mazedonien) dann sollten Sie die European Health Insurance Card (EHIC) mitnehmen. Mit vielen Ländern sind Verträge geschlossen worden. Hierzu zählen Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und die Türkei. Wenn Sie in diese Länder reisen, fordern Sie den Vordruck E 111 (Auslandskrankenschein) bei uns an. Mit diesem Formular können Sie nachweisen, dass Sie bei uns versichert sind, wenn Sie unerwartet medizinische Hilfe benötigen sollten. Manchmal müssen Sie mit dem Vordruck E 111 (Auslandskrankenschein) erst zu einem ansässigen Versicherer gehen, der ihnen dann einen Behandlungsschein für den Arzt ausstellt.
Akzeptiert der Leistungserbringer die EHIC bzw. den E111, dann zahlen Sie bis auf ggf. einen kleinen Eigenanteil keine Kosten für die Leistungen. Diese werden von ihrem Krankenversicherer übernommen.
Die EHIC bzw. der E-Vordruck bieten keine Garantie, denn nicht jeder Leistungserbringer im Ausland akzeptiert diese Versicherungsnachweise. Sie müssen dann in Vorleistung gehen.
Die E-Vordrucke sind für jede Reise neu zu beantragen. Die EHIC befindet sich auf der Rückseite ihrer Versichertenkarte, wenn Sie über einen Versicherer in Deutschland krankenversichert sind. In den Niederlanden beantragen Sie die EHIC einmalig. Sie wird ihnen dann automatisch neu zugesandt.