Die Krankenversicherung bedeutet den Schutz vor dem Risiko Krankheit. Sie ist in Deutschland untergliedert in
- Pflichtversicherung
- Freiwillige Versicherung
- Private Versicherung
- Zusatzversicherung
Versicherte, die ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten, werden gesetzlich versichert.
Sobald Versicherte aus der Pflichtversicherung ausscheiden, haben sie die Möglichkeit als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben.
Bestimmte Berufsgruppen und Versicherte, die aus der Pflichtversicherung ausscheiden, können ihren Krankenversicherungsschutz bei einem privaten Versicherungsunternehmen sichern. Die Leistungen der privaten Versicherungen und die Ansprüche ihrer Kunden sind nicht Inhalt dieses Portals.
Die zuvor genannten Versicherungen können durch Zusatzleistungen einer Versicherung ergänzt werden.
Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland (GKV)
In Deutschland sind rund 90 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Diese wird von den (gesetzlichen) Krankenkassen getragen. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass sie unter staatlicher Aufsicht sich selbstständig organisieren und finanzieren. Die Krankenkassen führen die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich durch.
Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst folgende Bereiche:
- Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung,
- Früherkennung von Krankheiten,
- Krankenbehandlung,
- Krankengeld,
- Leistung bei Schwangerschaft und Mutterschaft,
- Leistungen im Ausland.
Die gesetzliche Krankenkasse versorgt ihre Mitglieder also mit Sachleistungen (z.B. Medikamente), Dienstleistungen (z.B. (zahn)ärztliche Behandlung) und Geldleistungen (z.B. Krankengeld).
Finanziert werden die Leistungen der GKV hauptsächlich durch Beiträge, die von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern getragen werden.