Information zu Arzneimitteln in den Niederlanden

Arzneimittel

Das Arzneimittelvergütungssystem (GVS) in den Niederlanden

Das Arzneimittelvergütungssystem wurde vom Gesundheitsminister (VWS) erarbeitet. Es handelt sich dabei um eine Liste aller registrierten Arzneimittel, deren Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Arzneimittel für die es eine Sonderregelung gibt, z. B. dass die Kosten nur in bestimmten Fällen übernommen werden, stehen in einer extra Liste.

Das Arzneimittelvergütungssystem regelt zudem, ob die Kosten für ein Medikament vollständig erstattet werden oder ob der Versicherte einen Selbstbehalt leisten muss. Außerdem ist es möglich, dass die Kosten für nicht-registrierte Arzneimittel übernommen werden, z. B. wenn das Medikament in der Apotheke hergestellt wird. In diesem Fall muss es sich um eine rationale Arzneitherapie handeln. Eine rationale Arzneitherapie ist die Behandlung, Prävention oder Diagnostik einer Krankheit mit einem Arzneimittel, in einer für den Patienten geeigneten Form. Wissenschaftliche Studien müssen belegen können, dass das Mittel wirksam, effektiv und ökonomisch ist.

Arzneimittel Apotheke

Vorzugsregelung

Sofern mehrere Hersteller das gleiche Medikament fertigen, einigen sich Krankenversicherer und Apotheken darüber, dass nur die Kosten für das günstigste Arzneimittel von der Krankenkasse übernommen werden.

Erstes Abgabegespräch

In der Apotheke wird der Versicherte in einem ersten Abgabegespräch über den Gebrauch des Medikaments informiert und beraten. Hierbei werden auch medizinische Fakten und die gesundheitliche Situation besprochen. Ein wichtiges Gespräch, um sicher zu gehen, dass das neue Medikament geeignet ist. Die Apotheke stellt diesen Service in Rechnung. Die Kosten werden vom Krankenversicherer übernommen.

Lieferung durch das Krankenhaus

Bestimmte Arzneimittel aus dem GVS sind so spezifisch, dass sie nach Beschluss des Ministers ausschließlich vom Krankenhaus geliefert werden dürfen. Dies betrifft folgende Arzneimittelgruppen:

  • TNF-Blocker
  • Wachstumshormone
  • Fruchtbarkeitshormone
  • bestimmte Medikamente bei einer Krebserkrankung

Eigenanteile

Eigenanteile und Eigenes Risiko

Alle Arzneimittel des GVS werden (teilweise) vergütet. Für einige Arzneimittel gilt ein gesetzlicher Eigenanteil. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf www.medicijnkosten.nl. Die Vergütung von Arzneimittel wird mit dem noch offenstehenden Eigenen Risiko verrechnet.

Weitere Informationen zu Eigenanteilen und Eigenes Risiko bei Arzneimitteln finden Sie hier.