Behandlung im deutschen Krankenhaus

Stationäre_Behandlung

Versorgungsarten

Im deutschen Krankenhaus gibt es verschiedene Möglichkeiten der Versorgung. Hierzu zählen:

Vollstationäre Krankenhausbehandlung ist die medizinische Versorgung im Krankenhaus mit Unterbringung. Sie wird erforderlich, wenn das Behandlungsziel durch die ambulante Behandlung in einer Arztpraxis nicht erreicht werden kann.

Teilstationäre Krankenhausbehandlung ist eine Alternative zur vollstationären Behandlung. Sie ist bei bestimmten Krankheitsbildern – wie beispielsweise im psychiatrischen oder onkologischen Bereich sinnvoll. Dabei ist die spezialisierte medizinische Behandlung eines Krankenhauses, aber nicht die Unterbringung des Patienten über Nacht erforderlich.

Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus findet ohne Unterkunft und Verpflegung statt, um
• die Erforderlichkeit einer vollstationären Behandlung zu klären oder diese vorzubereiten, z. B. Anästhesiegespräche, Laboruntersuchungen,
• im Anschluss an eine vollstationäre Behandlung den Behandlungserfolg zu sichern.

Belegärztliche Behandlung im Krankenhaus findet im folgenden Rahmen statt: Niedergelassene Vertragsärzte können ihre Patienten im Krankenhaus medizinisch versorgen. Dort führen sie dann eine Belegabteilung.

Unter der Behandlung durch ermächtigte Krankenhausärzte verstehen wir: Im Krankenhaus können Ärzte ermächtigt werden, für bestimmte Leistungen an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Es handelt sich meistens um besondere Untersuchungs- und Behandlungsverfahren.

Unter Hochschulambulanzen versteht man Einrichtungen, die zur ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt sind.