Versorgung mit Arznei- und Verbandmittel in Deutschland

Rezept

Rezeptpflicht

Arzneimittel dürfen in der Regel nur in Apotheken abgegeben werden. Eine Vielzahl ist rezeptpflichtig, d. h. sie müssen von einem Arzt verschrieben werden.

Arzneimittel werden der Rezeptpflicht unterstellt, wenn
• eine ärztliche Überwachung der medikamentösen Behandlung notwendig ist oder
• bei ihnen besonders häufig ein Missbrauch zu beobachten ist oder
• sie noch keine fünf Jahre zugelassen sind.

Zur Information des Patienten muss einem Arzneimittel eine Packungsbeilage beigefügt sein. Diese enthält Angaben wie
• Anwendungsgebiet des Arzneimittels,
• Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten,
• Dosierungsanleitung sowie
• Hinweise zur Art und Dauer der Anwendung des Mittels.

Definition Arzneimittel und Arzneimittelsicherheit

Die deutsche Arzneimitteldefinition geht weit über den Begriff des Medikamentes hinaus, weil sie zusätzlich den therapeutischen Mitteln (= Medikamente) auch die diagnostischen Mittel (z. B. Röntgenkontrastmittel) mit einschließt. Arzneimittel dienen der Heilung, Linderung oder der Verhütung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden und entfalten ihre Wirkung, in dem sie die natürlichen Abläufe und Funktionen im menschlichen Körper soweit wie möglich wiederherstellen, und zwar entweder durch

• eine gezielte Wechselwirkung des Arzneistoffs mit bestimmten Strukturen im menschlichen Körper oder
• eine Beeinflussung der menschlichen Immunabwehr oder
• eine Beeinflussung der Stoffwechselvorgänge im menschlichen Körper.

Für alle Präparate, auf die diese Definition zutrifft, gelten die Vorschriften des Arzneimittelgesetzes, dessen Hauptzweck darin besteht, die Arzneimittelsicherheit (= Produktsicherheit) zu gewährleisten. Darüber hinaus werden die Arzneimittel von anderen mitunter ähnlichen Produkten abgesetzt, wie zum Beispiel Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln oder Kosmetika. Für diese gelten andere Vorschriften.