Leistung | Zuzahlung | Ausnahmen/Beschränkungen |
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Arznei- und Verbandmittel | 10 % des Preises | mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Sofern das Mittel weniger als 5 Euro kostet, muss nur der tatsächliche Preis gezahlt werden. |
Fahrkosten | pro Fahrt 10 % des Preises | mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro; jedoch nicht mehr al der tatsächliche Fahrpreis. Diese Zuzahlung gilt ebenfalls für Kinder und Jugendliche. Hin- und Rückfahrt gelten jeweils als Einzelfahrt. |
Häusliche Krankenpflege | 10 % der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung | begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr |
Haushalthilfe | 10 % der kalendertäglichen Kosten | mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Keine Zuzahlungen im Rahmen einer Schwangerschaft oder Entbindung. |
Heilmittel | 10 % der Kosten des Mittels, zuzüglich 10 Euro je Verordnung | |
Hilfsmittel | 10 % für jedes Mittel | mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro; Ausnahmen bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind: 10 % je Verbrauchseinheit, maximal 10 Euro pro Monat. Sofern das Mittel weniger als 5 Euro kostet, muss nur der tatsächliche Preis gezahlt werden. |
Krankenhausbehandlung | 10 Euro pro Kalendertag | maximal 28 Tage pro Kalenderjahr, keine Zuzahlungen bei stationärer Entbindung |
Kuren | 10 % der Kosten oder 10 Euro pro Tag | 10 % der Kosten für Heilmittel, zuzüglich 10 Euro je Verordnung bei einer ambulanten Kur sowie 10 Euro pro Tag bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationskur. |
Medizinische Rehabilitation (ambulant und stationär) | 10 Euro pro Tag | bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr; hierbei werden die Tage des vorherigen Krankenhausaufenthaltes miteinberechnet |
Medizinische Vorsorge und Rehabilitaton für Mütter und Väter | 10 Euro pro Tag | |
Soziotherapie | 10 % der kalendertäglichen Kosten | mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro |
Stationäre Vorsorge | 10 Euro pro Tag | |
Zahnersatz | 35 % bis 50 % | abhängig von den eigenen Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne |
* Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von Eigenanteilen und Zuzahlungen befreit. Zahnersatz und Fahrkosten sind davon ausgenommen.