Eigenanteile und Zuzahlungen in Deutschland

Leistung Zuzahlung Ausnahmen/Beschränkungen
Arznei- und Verbandmittel 10 % des Preises mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Sofern das Mittel weniger als 5 Euro kostet, muss nur der tatsächliche Preis gezahlt werden.
Fahrkosten pro Fahrt 10 % des Preises mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro; jedoch nicht mehr al der tatsächliche Fahrpreis. Diese Zuzahlung gilt ebenfalls für Kinder und Jugendliche. Hin- und Rückfahrt gelten jeweils als Einzelfahrt.
Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr
Haushalthilfe 10 % der kalendertäglichen Kosten mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Keine Zuzahlungen im Rahmen einer Schwangerschaft oder Entbindung.
Heilmittel 10 % der Kosten des Mittels, zuzüglich 10 Euro je Verordnung
Hilfsmittel 10 % für jedes Mittel mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro; Ausnahmen bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind: 10 % je Verbrauchseinheit, maximal 10 Euro pro Monat. Sofern das Mittel weniger als 5 Euro kostet, muss nur der tatsächliche Preis gezahlt werden.
Krankenhausbehandlung 10 Euro pro Kalendertag maximal 28 Tage pro Kalenderjahr, keine Zuzahlungen bei stationärer Entbindung
Kuren 10 % der Kosten oder 10 Euro pro Tag 10 % der Kosten für Heilmittel, zuzüglich 10 Euro je Verordnung bei einer ambulanten Kur sowie 10 Euro pro Tag bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationskur.
Medizinische Rehabilitation (ambulant und stationär) 10 Euro pro Tag bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr; hierbei werden die Tage des vorherigen Krankenhausaufenthaltes miteinberechnet
Medizinische Vorsorge und Rehabilitaton für Mütter und Väter 10 Euro pro Tag
Soziotherapie 10 % der kalendertäglichen Kosten mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
Stationäre Vorsorge 10 Euro pro Tag
Zahnersatz 35 % bis 50 % abhängig von den eigenen Bemühungen zur Gesunderhaltung der Zähne

* Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von Eigenanteilen und Zuzahlungen befreit. Zahnersatz und Fahrkosten sind davon ausgenommen.