Leistungen der Pflegeversicherung in den Niederlanden

Langzeitpflege

Die Langzeitpflege wird seit 2015 in vier Gesetzen geregelt. Die ausführende Instanz richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen:

Langzeitpflegegesetz (Wlz) in den Niederlanden

Ausführende Instanz ist das „zorgkantoor“ (~Pflegekasse).

Leistungen des Langzeitpflegegesetzes sind:

  • Versorgung mit Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung (ausgenommen ist die Indikation Betreutes Wohnen für Psychologische Gesundheitsversorgung Pflegestufe C);
  • Versorgung mit Aufenthalt und Behandlung in einer Pflegeeinrichtung;
  • Häusliche Versorgung bei Indikation für die Aufnahme in einer Pflegeeinrichtung (Pflegestufe)
  • Kurzzeitpflege, kürzerer Aufenthalt bei Indikation zur Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung (Pflegestufe) wenn der Patient nicht in einer solchen wohnt;
  • Versorgung von Kindern und Jugendlichen (5-19 Jahre) mit komplexen Mehrfachbehinderungen.

Wlz personengebundenes Budget (Pgb)

Versicherte, die zu Hause versorgt werden möchten, können beim zorgkantoor (vergleichbar: Pflegekasse) ein personengebundenes Budget beantragen. Das Pgb ist eine Sachleistung. Nach Genehmigung des zorgkantoors, regelt die SVB (Sozialversicherungsbank) die Bezahlung der Leistungserbringer.

Wlz – bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt

Im Beschluss über die Langzeitpflege wurde festgehalten unter welchen Umständen diese Versorgung im Ausland in Anspruch genommen werden kann. Die Pflege im Ausland nach dem Langzeitpflegegesetz Wlz) wird nicht vom zorgkantoor geregelt. Zuständig ist der Krankenversicherer, bei dem der Versicherte sich eingeschrieben hat.

Situation Periode Kostenübernahme*
Versorgung nach dem Wlz (Langzeitpflege) in den Niederlanden, Urlaub im Ausland Maximal 13 Wochen pro Jahr Die Kosten werden maximal bis zu dem Betrag übernommen, der für die gleiche Versorgung in den Niederlanden anfallen würde.
Palliativversorgung (terminal) in den Niederlanden und bei Auslandsaufenthalt Maximal 1 Jahr Die Kosten werden maximal bis zu dem Betrag übernommen, der für die gleiche Versorgung in den Niederlanden anfallen würde.
Versorgung nachdem Wlz (Langzeitpflege) steht in den Niederlanden nicht zur Verfügung Maximal 1 Jahr (mit Genehmigung) Die angefallenen Kosten (soweit angemessen) werden maximal bis zu dem Betrag übernommen, der für die gleiche Versorgung in den Niederlanden anfallen würde.
Arbeiten oder studieren im Ausland, inklusive Personen, die zu einem Haushalt zählen (wenn sie Wlz versichert bleiben). Sofern die Versorgung notwendig ist Die Kosten werden maximal bis zu dem Betrag übernommen, der für die gleiche Versorgung in den Niederlanden anfallen würde.
Vorübergehender Aufenthalt im Ausland, medizinisch notwendige Wlz-Versorgung, die nicht bis zur Rückkehr warten kann Maximal 13 Wochen
(Verlängerung ist möglich, wenn der Versicherte aus medizinischen Gründen nicht in die Niederlande verlegt werden kann).
Die Kosten werden maximal bis zu dem Betrag übernommen, der für die gleiche Versorgung in den Niederlanden anfallen würde.

* Kostenübernahme: Bei Versicherten über 18 wird der Selbstbehalt fürs Wlz bei der Rückerstattung abgezogen.

Das Wlz (Langzeitpflegegesetz) fällt unter den Geltungsbereich der Europäischen Verordnung 883/04.

Personengebundenes Budget Wlz im Ausland

Versicherte dürfen mit ihrem personenbezogenen Budget bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt im Kalenderjahr maximal 13 Wochen Pflege “einkaufen”. Für Palliativversorgung gilt eine maximale Dauer von einem Jahr.

Nach sechs aufeinanderfolgenden Wochen Auslandsaufenthalt kann der Pgb-Betrag sich verringern, wenn die Kosten in jenem Land im Durchschnitt geringer ausfallen als in den Niederlanden. In dem Beschluss über die Langzeitpflege wurde eine Berechnungsformel für diesen Betrag aufgenommen.

Wlz Zuzahlung

Für die Versorgung im Rahmen der Langzeitpflege (Wlz) leisten Versicherte einen Selbstbehalt. Dieser wird von der Zentralen Verwaltungsagentur CAK in Rechnung gestellt. Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach folgenden Faktoren:

  • Einkommen
  • Vermögen,
  • Alter,
  • der Haushalt,
  • Pflege

Bei der Versorgung “mit Aufenthalt” gibt es einen hohen und einen niedrigen Selbstbehalt. In der Regel gilt in den ersten vier Monaten der niedrige Betrag. Die Kosten, die danach anfallen, sind abhängig von der persönlichen Situation.

Wlz – Wartezeit

Wer in die Niederlande umzieht, nach dem Langzeitpflegegesetz (Wlz) versichert ist und zum Zeitpunkt des Umzugs auf Wlz-Leistungen angewiesen ist oder zu erwarten ist, dass er innerhalb von sechs Monaten nach dem Umzug Leistungen aus dem Wlz in Anspruch nehmen wird, hat in den ersten (maximal) zwölf Monaten (Wartezeit abhängig von der Anzahl nicht-versicherter Jahre) nach Beginn der Wlz-Versicherung weder Anspruch auf Leistungen aus dem Wlz noch auf deren Vergütung.

Diese Wartezeit gilt nicht für Personen, die:

  • aus einem EU/EWR-Land, der Schweiz oder einem Abkommensstaat in die Niederlande umziehen, nach dem Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz) versichert sind und vor dem Umzug in jenem Land gesetzlich krankenversichert waren;
  • in den Niederlanden nicht Wlz-versichert sind und
    • in den Niederlanden wohnen und als Vertragsversicherte (also Personen, die nach EU-Recht im Wohnland medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können) bei CZ eingeschrieben sind
    • im Ausland wohnen und als Vertragsversicherte beim CAK versichert sind (z. B. ein Familienangehöriger eines Grenzarbeitnehmers oder eines Pensionärs).

Diese Wartezeit ist nicht zu verwechseln mit den Wartezeiten auf eine Aufnahme in Pflegeeinrichtungen für eine Versorgung nach dem Langzeitpflegegesetz.

Krankenversicherungsgesetz (Zvw): Pflege und Versorgung durch den Stadtteil-Pflegedienst (wijkverpleging)

Die zuständige Instanz ist der Krankenversicherer.

Zu den Leistungen nach dem Krankenversicherungsgesetz (Zvw) zählen:

  • medizinische Versorgung;
  • persönliche Versorgung (bedeutet alle Pflege, die eine Person normalerweise selbst ausführt; sie umfasst Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, der Hautpflege sowie bei der Einnahme bzw. Anwendung von Arzneien) bei medizinischem Versorgungsbedarf (hohes Risiko);
  • persönliche Versorgung für Versicherte, die älter als 18 Jahre sind mit einer sensorischen Behinderung, psychiatrischer Erkrankung oder körperlichen Behinderung;
  • Palliativversorgung und
  • Kinder Intensivpflege für Kinder unter 18.

Zvw – Personengebundenes Budget (Pgb)

Dem Versicherten steht es frei die Versorgung selbst zu organisieren und dafür ein personengebundenes Budget bei seinem Krankenversicherer zu beantragen. Das Pgb ist eine Sachleistung. Wenn es genehmigt wurde, kommt der Krankenversicherer für die Kosten des Leistungserbringers auf. Der Krankenversicherer hat in einem Statut die Voraussetzungen hierfür festgelegt.

Medizinische Versorgung und Pflege im Ausland

Medizinische Versorgung und Pflege können, genau wie andere im Krankenversicherungsgesetz verankerte Leistungen, auch im Ausland geleistet werden. Für diese Leistungen gibt es in Bezug auf das Ausland keine einschränkenden Regelungen.

Gesetz gesellschaftliche Unterstützung in den Niederlanden

Ausführende Instanz: Gemeinde.

Leistungen nach dem Wmo sind:

  • Häusliche Betreuung;
  • Tagespflege und Tagesbeschäftigung (ohne Transport);
  • Leistungen für Klienten mit einer psychiatrischen Erkrankung, die nicht selbstständig wohnen können und intensive Betreuung benötigen, trotz Indikation für Versorgung in einer (psychiatrischen) Pflegeeinrichtung (Pflegstufe C);
  • Persönliche Pflege für Versicherte mit sensorischer Behinderung, psychiatrischer Erkrankung oder einer (leichten) geistigen Behinderung;
  • Übernachtung (Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung um die Situation zu Hause zu entlasten).

Personengebundenes Budget Wmo

Bürger einer Gemeinde können bei bewilligter ondersteuning aan huis (~häusliche Unterstützung, die u. a. Hilfsmittel und Anpassung der Wohngegebenheiten beinhaltet) ein personengebundenes Budget beantragen. Nach Bewilligung der Gemeinde, übernimmt die Sozialversicherungsbank (SVB) die Bezahlung der Leistungserbringer.

Leistungen aus dem Wmo im Ausland

Ob Leistungen, die unter das Wmo fallen, auch im Ausland in Anspruch genommen werden können, entscheidet jede Gemeinde individuell. Diese Leistungen fallen nicht unter den Geltungsbereich der Verordnung 833/2004.

Jugendgesetz (Jeugdwet)

Ausführende Instanz: Gemeinde.

Seit 2015 fallen folgende Leistungen für Kinder unter 18 Jahre unter das Jugendgesetz (Jeugdwet):

  • persönliche Versorgung*;
  • Betreuung;
  • Übernachtung;
  • Behandlung von Kindern mit einer leichten geistigen Behinderung und einer psychiatrischen Erkrankung und
  • Leistungen für Kinder mit einer leichten geistigen Behinderung (VG) oder einer psychiatrischen Erkrankung (GGZ), die nicht zu Hause wohnen können und eine Indikation für einen Aufenthalt in einer Einrichtung für Personen mit einer geistigen Behinderung (VG1-VG3) und für alle Pflegeprofile bei leichter geistigen Behinderung (LVG) oder psychiatrischer Erkrankung (GGZ).

Nicht unter das Jugendgesetz fallen:

  • Intensive Kindesversorgung (Zvw) und
  • Leistung für Kinder über 5 Jahre mit einer schweren Mehrfachbehinderung (Wlz).

Personengebundenes Budget Jugendgesetz (Jeugdwet)

Bürger einer Gemeinde können für die Versorgung ihres Kindes bei der Gemeinde ein personengebundenes Budget beantragen. Nach Bewilligung der Gemeinde übernimmt die Sozialversicherungsbank (SVB) die Kosten für die Leistungserbringer.

Leistungen aus dem Jugendgesetz im Ausland

Ob Leistungen, die unter das Wmo fallen, auch im Ausland in Anspruch genommen werden können, entscheidet jede Gemeinde individuell. Diese Leistungen fallen nicht unter den Geltungsbereich der Verordnung 833/2004.

 

*alle Pflege, die eine Person normalerweise selbst ausführt; persoonlijke verzorging umfasst Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, der Hautpflege sowie bei der Einnahme bzw. Anwendung von Arzneien.