Arbeitsunfähigkeit in Deutschland

 

Ein Arbeitnehmer, der in Deutschland arbeitet und dort sozialversichert ist, hat bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit neben der medizinischen Versorgung einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich des entfallenden Entgeltes. Der Ausfall des Entgeltes wird zunächst durch Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers und dann durch Krankengeld des Versicherers ausgeglichen.

Arbeitsunfähigkeit

Definition Arbeitsunfähigkeit in Deutschland

Ein Arbeitnehmer gilt als arbeitsunfähig, wenn er krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage ist, seine letzte Tätigkeit auszuüben. Die Möglichkeit einer Verschlimmerung der Beschwerden bzw. der Erkrankung durch die Tätigkeit kann bereits zur Arbeitsunfähigkeit führen.

Meldung und Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

Ist der Versicherte zu krank, um zu arbeiten, ist er verpflichtet den Arbeitgeber unmittelbar über seine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren. Da kein konkretes Verfahren zur Krankmeldung gesetzlich vorgegeben ist, sollte sich der Arbeitnehmer über die betriebsinternen Regelungen zur Krankmeldung informieren. Der Arbeitgeber darf einen Nachweis über die Arbeitsunfähigkeit verlangen.

In Deutschland stellt der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeit seines Patienten fest und bescheinigt dies auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird dem Versicherten in zweifacher Ausfertigung ausgehändigt. Die Fassung ohne Diagnose ist für den Arbeitgeber, die weitere Ausfertigung mit Angaben zur Diagnose erhält der zuständige Krankenversicherer. Dieses Verfahren der Krankmeldung ist in Deutschland üblich.

Entgeltfortzahlung und Krankengeld

Bestätigt der behandelnde Arzt seinen Patienten die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, so schafft er damit die Voraussetzung für den Anspruch des Versicherten auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle und/oder auf Krankengeld.

In Deutschland übernimmt der Arbeitgeber die Fortzahlung des Entgeltes für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit. Nach der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers erhält der Versicherte von seiner Krankenkasse Krankengeld (für maximal 78 Wochen). Bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf des Krankengeldanspruches treten andere Sozialleistungen ein.

Die voraussichtliche Dauer der Erkrankung wird zunächst (für die ersten sechs Wochen) auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und danach auf einer Folgebescheinigung eingetragen.

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Der Arbeitgeber hat das Recht, ein Gutachten über die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellen zu lassen. Dies geschieht im Zusammenwirken mit dem Krankenversicherer.